Besucherordnung

Die SinnesGänge sind ein Erfahrungsfeld zur Entfaltung der Sinne. Hier können und sollen die Besucher selbständig an den verschiedenen Stationen experimentieren und eigene Erfahrungen machen.

Dennoch ist es notwendig gewisse Regeln der Sicherheit und Rücksichtnahme einzuhalten.
Daher bitten wir Sie die folgende Besucherordnung zu beachten:

Besuch auf eigene Gefahr / Haftung
Der Besuch der SinnesGänge erfolgt auf eigene Gefahr. Wir haften nur für Schäden, die auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unseres Personals zurückzuführen sind. Insbesondere wird auch keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände übernommen.

Umgang mit den Erfahrungsstationen
Alle unsere Erfahrungsstationen sind für ein eigenständiges Experimentieren der Besucher geschaffen. Dabei sind jedoch immer die Stationsbeschreibungen und die Anweisungen unseres Personals zu beachten.

Grundsätzlich gilt für alle Erfahrungsstationen:

  • sorgfältiger Umgang mit den Stationen
  • Gefahren abschätzen und vermeiden
  • Keine Anwendung von Gewalt
  • Keinen übermäßigen Lärm erzeugen

Im Dunkelgang dürfen Lichtquellen aller Art nur in Notfällen in Betrieb genommen werden. Leuchtende Armbanduhren, floureszierende Kleidung, blinkende Schuhe etc. müssen vor dem dem Besuch des Dunkelgangs abgelegt werden.

Allgemeine Verhaltensregeln
Folgende Verhaltensregeln müssen von allen Besuchern zu Ihrer eigenen Sicherheit und im Hinblick auf eine gegenseitige Rücksichtnahme in den Räumen der SinnesGänge beachtet werden:

  • Bitte nicht rennen und schreien.
  • Der Verzehr von Lebensmitteln und Getränken ist während des Besuchs der SinnesGänge nicht gestattet.
  • Der Betrieb von Musikanlagen ist Besuchern der SinnesGänge nicht gestattet.
  • Das Mitführen von gefährlichen Gegenständen und Waffen ist untersagt.

Aufsichtspflicht
Wir weisen Eltern und Begleitpersonen von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren  darauf hin, ihre Aufsichtspflicht sorgfältig zu erfüllen. Auch bei Gruppenführungen haben die Begleitpersonen (ErzieherInnen, LehrerInnen…) die Aufsichtspflicht auszuüben. Demzufolge tragen Eltern und Begleitpersonen auch für alle Schäden die Verantwortung, die durch die zu Beaufsichtigenden entstehen.
Kinder unter 16 Jahren dürfen die SinnesGänge nur in Begleitung eines Erwachsenen besuchen.

Gruppenführungen
Montags – freitags sowie samstags vormittags könnnen Gruppenführungen durch die SinnesGänge gebucht werden. Wir führen ausschließlich Gruppen mit einer maximalen Gruppengröße von bis zu 20 Erwachsenen bzw. 25 Kindern. In Ausnahmefällen können wir 2 Führungen parallel anbieten.
Eine Führung dauert in der Regel ca. 90 – 100 Minuten und schließt der Gruppe entsprechend genügend Zeit zum eigenen Experimentieren mit ein. Spätestens 10 Minuten nach Ende der Führung sollte die Gruppe die SinnesGänge verlassen haben.
Ein Besuch der SinnesGänge ohne Führung ist nur für Einzelbesucher am Wochenende möglich.
Beginn der Führung: Unsere Mitarbeiter erwarten Sie pümktlich zur vereinbarten Zeit am Eingang der SinnesGänge.

Eintrittskarten für Einzelbesucher am Wochenende
Für den Besuch der SinnesGänge ist am Eingang eine Eintrittskarte zu erwerben, die einen ganzen Tag gültig ist.  Die Eintrittskarte ist während des Aufenthalts aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen.  Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, wird der Zutritt verweigert bzw. sie werden aus den SinnesGängen verwiesen.

Rauchen
In den SinnesGängen ist das Rauchen nicht gestattet. Auf dem Hofgelände vor der Ziegelei darf geraucht werden.

Hunde
Hunde und andere Haustiere haben keinen Zutritt zu den SinnesGängen.

Hausrecht
Das Personal ist berechtigt, Personen, die gegen die Besucherordnung verstoßen, aus der Ausstellung zu verweisen. Bei wiederholten Verstößen gegen die Besucherordnung kann ein Hausverbot erteilt werden.

Besucherordnung

Herzlich willkommen in den SinnesGängen in der Ziegelei Oberkaufungen.

Die SinnesGänge sind ein Erfahrungsfeld zur Entfaltung der Sinne. Hier können und sollen die Besucher selbständig an den verschiedenen Stationen experimentieren und eigene Erfahrungen machen.

Dennoch ist es notwendig gewisse Regeln der Sicherheit und Rücksichtnahme einzuhalten.

Daher bitten wir Sie die folgende Besucherordnung zu beachten:

Besuch auf eigene Gefahr / Haftung

Der Besuch der SinnesGänge erfolgt auf eigene Gefahr. Wir haften nur für Schäden, die auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unseres Personals zurückzuführen sind. Insbesondere wird auch keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände übernommen.

Umgang mit den Erfahrungsstationen

Alle unsere Erfahrungsstationen sind für ein eigenständiges Experimentieren der Besucher geschaffen. Dabei sind jedoch immer die Stationsbeschreibungen und die Anweisungen unseres Personals zu beachten.

Grundsätzlich gilt für alle Erfahrungsstationen:

  • sorgfältiger Umgang mit den Stationen

  • Gefahren abschätzen und vermeiden

  • Keine Anwendung von Gewalt

  • Keinen übermäßigen Lärm erzeugen

Im Dunkelgang dürfen Lichtquellen aller Art nur in Notfällen in Betrieb genommen werden. Leuchtende Armbanduhren, floureszierende Kleidung, blinkende Schuhe etc. müssen vor dem dem Besuch des Dunkelgangs abgelegt werden.

Allgemeine Verhaltensregeln

Folgende Verhaltensregeln müssen von allen Besuchern zu Ihrer eigenen Sicherheit und im Hinblick auf eine gegenseitige Rücksichtnahme in den Räumen der SinnesGänge beachtet werden:

  • Bitte nicht rennen und schreien.

  • Der Verzehr von Lebensmitteln und Getränken ist während des Besuchs der SinnesGänge nicht gestattet.

  • Der Betrieb von Musikanlagen ist Besuchern der SinnesGänge nicht gestattet.

  • Das Mitführen von gefährlichen Gegenständen und Waffen ist untersagt.

Aufsichtspflicht

Wir weisen Eltern und Begleitpersonen von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren darauf hin, ihre Aufsichtspflicht sorgfältig zu erfüllen. Auch bei Gruppenführungen haben die Begleitpersonen (ErzieherInnen, LehrerInnen…) die Aufsichtspflicht auszuüben. Demzufolge tragen Eltern und Begleitpersonen auch für alle Schäden die Verantwortung, die durch die zu Beaufsichtigenden entstehen.

Kinder unter 14 Jahren dürfen die SinnesGänge nur in Begleitung eines Erwachsenen besuchen.

Eintrittskarten

Für den Besuch der SinnesGänge ist am Eingang eine Eintrittskarte zu erwerben, die einen ganzen Tag gültig ist. Die Eintrittskarte ist während des Aufenthalts aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen. Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, wird der Zutritt verweigert bzw. sie werden aus den SinnesGängen verwiesen.

Rauchen

In den SinnesGängen ist das Rauchen nicht gestattet. Auf dem Hofgelände vor der Ziegelei darf geraucht werden.

Hunde

Hunde und andere Haustiere haben keinen Zutritt zu den SinnesGängen.

Hausrecht

Das Personal ist berechtigt, Personen, die gegen die Besucherordnung verstoßen, aus der Ausstellung zu verweisen. Bei wiederholten Verstößen gegen die Besucherordnung kann ein Hausverbot erteilt werden.
Wir wünschen viel Freude beim Besuch der SinnesGänge.Ihr SinnesGänge-Team